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Bevor Sie mit dem Züchten
von Katzen beginnen, informieren Sie sich über Aufwand,
Haltung (Deckkater) und Anforderungen dieser Tiere anhand von
Fachliteratur oder bei erfahrenen Züchtern.
Zwingername
Wenn Sie sich entschlossen haben, Katzen zu züchten, so
brauchen Sie einen eigenen Zwingernamen, damit Ihre Jungtiere
überhaupt einen Stammbaum FFH LO oder FFH RX erhalten.
Auf dem Formular müssen Sie drei Zwingernamen angeben, nämlich
den von Ihnen gewünschten Namen und noch zwei weitere Namen
als Alternative, da innerhalb der FIFe der gleiche Namen nur
einmal benützt werden kann. Das ausgefüllte Formular
senden Sie an das Clubsekretariat KECB, Frau Sandra Schrag, Sägebachweg
1, 3052 Zollikofen. Legen Sie auch das Porto für die Weiterleitung
an das Stammbuchsekretariat bei. Für die Urkunde müssen
im Voraus Fr. 120.00 mit dem angefügten Einzahlungsschein
überwiesen werden. Bitte unbedingt einen Zahlungsnachweis
mitsenden!
Deckbescheinigung
Seit Frühling 2008 kann die Deckbescheinigung zusammen mit
dem Stammbaumantrag an das Clubsekretariat KECB, Frau Sandra
Schrag, Sägebachweg 1, 3052 Zollikofen, gesendet werden.
Wurf-Meldung
Seit Frühjahr 2008 müssen keine Wurfmeldungen mehr
ausgefüllt und eingesandt werden.
Neue Regelung betreffend Stammbaumumschreibung von Katzen
aus nicht FIFe-Vereinen sowie Deckregelung mit nicht FIFe-Katzen
bzw. -Kater
Seit 9. Juni 2005 gelten folgende Bestimmungen:
Katzen mit Stammbäumen aus unabhängigen Vereinen müssen
nicht mehr zur Umschreibung der Technischen Kommission (TK) angemeldet
werden. Sie werden vom Stammbuchsekretariat direkt auf FFH-Stammbäume
umgeschrieben ohne der TK präsentiert werden zu müssen.
Nach wie vor werden von Zuchttieren ein "Vorzüglich"
an einer FIFe-Ausstellung verlangt.
Sollten Unklarheiten beim Eintragen der korrekten Farbe bestehen,
so haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, Ihre Katzen an
einer Ausstellung vor dem Richten der Farbkontrolle zu präsentieren.
Melden Sie Ihre Katze wie gewohnt an eine Ausstellung an und
vermerken Sie unter Klasse 13 (Kontrollklasse), dass die Farbe
kontrolliert werden muss. Dies gilt auch für Jungtiere aus
eigener Zucht.
Deckanfragen mit Katern oder das decken lassen von Katzen von
freien Vereinen ist nicht mehr notwendig. Bei diesen Deckungen
wird aber neu verlangt, dass Kater und Katzen an einer FIFe-Ausstellung
die Bewertung "Vorzüglich" erhielten. Sollten
Sie bezüglich diesen Neuregelungen Fragen haben stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
Eintragungsgesuche im Stammbuch (für Jungtiere)
Das Beantragen von Stammbäumen muss (unter Vorauszahlung
von Fr. 35.00 pro Stammbaum) innert dreier Monate ab dem Wurfdatum
erfolgen. Senden Sie die Formulare zusammen mit der Deckbescheinigung,
gut leserlich und vollständig ausgefüllt, an das Clubsekretariat
KECB, Frau Sandra Schrag, Sägebachweg 1, 3052 Zollikofen.
Sie wird dafür besorgt sein, dass diese umgehend an das
Stammbuchsekretariat weitergeleitet werden. Dem Stammbaumantrag
muss immer ein Zahlungsnachweis beiliegen. Beim ersten Wurf einer
Katze bzw. Vaterschaft eines Katers legen Sie bitte ebenfalls
eine Kopie der Urkunde welche das "Zucht-V" belegt,
bei. Bitte das Porto für die Weiterleitung sowie ein adressiertes
und frankiertes Rückantwort-Couvert beilegen.
Für zu spät beantragte Stammbäume werden folgende
Bussen erhoben:
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4 - 6 Monate nach Wurfdatum |
Fr. 20.-- pro Stammbaum, zusätzlich
zu den normalen Gebühren |
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6 - 12 Monate nach Wurfdatum |
Fr. 50.-- pro Stammbaum, zusätzlich
zu den normalen Gebühren |
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ab 12 Monaten nach Wurfdatum |
Fr. 100.-- pro Stammbaum, zusätzlich
zu den normalen Gebühren |
Anfangsbuchstabe für die Name
der neugeborenen Kätzchen im Jahr 2010 = T
Anfangsbuchstabe für die Namen der neugeborenen Kätzchen
im Jahr 2011 = U
Anfangsbuchstabe für die Namen der neugeborenen
Kätzchen im Jahr 2012 = V/W
Anfangsbuchstabe für die Namen der neugeborenen Kätzchen
im Jahr 2013 = X/Y/Z
Übertragungsgesuch (Transfer)
Jeder Eigentümerwechsel muss dem Stammbuchsekretariat, Frau
Denise Brügger, Parcs 115, 2000 Neuchâtel, gemeldet
werden. Bitte Original-Stammbaum beilegen. Legen Sie ein an Sie
adressiertes und frankiertes Rückantwort-Courvert bei.
Tod, Kastration oder Sterilisation der Katze
Direkt an das Stammbuchsekretariat, Frau Denise Brügger,
Parcs 115, 2000 Neuchâtel, melden. Bitte Original-Stammbaum
beilegen. Legen Sie ein an Sie adressiertes und frankiertes Rückantwort-Courvert
bei.
Katzenausstellungen
Bevor Sie an Ausstellungen teilnehmen, informieren Sie sich bei
erfahrenen Ausstellern oder beim Vorstand
über die Vorbereitungen für die Teilnahme an einer
Ausstellung. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
für Ausstellungen im In- und Ausland senden Sie bitte
gut leserlich und vollständig ausgefüllt an das Clubsekretariat
KECB, Frau Sandra Schrag, Sägebachweg 1, 3052 Zollikofen.
Legen Sie bitte genügend Porto für die Weitersendung
bei.
Titeländerung einer Katze
Direkt an das Stammbuchsekretariat, Frau Denise Brügger,
Parcs 115, 2000 Neuchâtel, melden. Bitte Kopien der Richterberichte
beilegen. Seit Frühjahr 2008 muss der Original-Stammbaum
nicht mehr eingesandt werden, da wegen einer Titeländerung
kein neuer Stammbaum mehr gedruckt wird. Selbstverständlich
wird der Titel aber im Stammbaum nachgeführt und die entsprechenden
Titel erscheinen automatisch bei den Nachkommen. Wünschen
Sie aus irgendeinem Grund unbedingt einen neuen Stammbaum, ist
dies ausnahmsweise möglich, dann muss allerdings der Original-Stammbaum
und ein frankiertes und an Sie adressiertes Antwortcouvert beigelegt
werden.
Formulare
Die in diesem Merkblatt aufgeführten Formulare können
grösstenteils über die entsprechenden Links von unserer
Website www.kecb.ch/Formulare.html auf Ihren PC geladen werden.
Sämtliche Formulare sind aber auch bei Frau Sandra Schrag,
Sägebachweg 1, 3052 Zollikofen, in gedruckter Form erhältlich.
Legen Sie bitte Ihrer Formularanfrage ein an Sie adressiertes
und frankiertes Couvert bei. |