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Alle Verhandlungen sind ausschliesslich
Sache zwischen Verkäufer und Käufer. Möglichen
Interessenten werden die vorhandenen Angaben unverbindlich bekanntgegeben.
Rechte, Pflichten und Verantwortung liegen beim Verkäufer
und Käufer. |
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Jungtiere dürfen nur geimpft,
entwurmt und in guter Gesundheit/Kondition abgegeben werden.
Der Stammbaum begleitet das Rassetier; jeder Besitzerwechsel
muss mit dem Transfer
angezeigt werden. Jungtiere dürfen frühestens im Alter
von 3 Monaten von der Mutter getrennt werden. Rassekatzen ab
Geburtsjahr 1993 müssen in der offenen Klasse mit "vorzüglich"
bewertet werden, damit sie zuchttauglich sind und deren Jungtiere
Anrecht auf Eintragung im Stammbuch haben. |
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Bitte melden Sie verkaufte Jungtiere
bei der Jungtier-Vermittlung jeweils sofort wieder ab, damit wir den Interessenten immer aktuelle
Angaben machen können! |